Die Kanzlei Ackermann ist in allen Fragen des Verkehrsrechts und Automobilrechts an Ihrer Seite, von der Beratung zum Autokaufrecht bis hin zur gerichtlichen Vertretung in Unfallsachen oder im Verkehrsstrafrecht.
Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht. Mit ihrer langjährigen Erfahrung in diesen Rechtsbereichen und einem hohen persönlichen Engagement gelingt es ihr, viele Konflikte bereits im Vorfeld eines Gerichtsprozesses zur Zufriedenheit ihrer Mandanten zu klären.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Beratungsfelder rund um Auto und Verkehr.
1. Unfallregulierung und Schmerzensgeldansprüche
Wenn es „gekracht“ hat, benötigen Sie die Sachkenntnis und Erfahrung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Unfallrecht, der die Sach- und Rechtslage überprüft und die Unfallregulierung für Sie in die Hand nimmt. Sollte sich die Versicherung des Unfallgegners bei Ihnen melden, lassen Sie sich ohne anwaltlichen Rat auf keine Absprachen ein, etwa über die Wahl der Werkstatt oder die Einschaltung eines Sachverständigen. Letztlich geht es der Gegenseite nur darum, weniger an Sie zahlen zu müssen.
Ich vertrete Sie kompetent und engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Anschluss an einen Verkehrsunfall. Dabei übernehme ich für Sie die gesamte Abwicklung von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche. Je nach den Einzelumständen kommen für Sie als Geschädigten diverse Ansprüche in Betracht, die ich für Sie geltend mache:
- Erstattung von Reparaturkosten
- Kosten für einen Mietwagen
- Erstattung von Gutachterkosten
- Schadensersatz für Nutzungsausfall des beschädigten Fahrzeugs
- Schadensersatz für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
- Ersatz von Behandlungskosten sowie
- Schmerzensgeld für Personenschäden.
Ich führe frühzeitig sämtliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen, Gutachtern und Behörden. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Sollten Ihnen nicht alle erforderlichen Daten des Unfallgegners vorliegen, sorge ich für die schnelle Ermittlung von Fahrer, Halter und Versicherungen. Zudem kümmern wir uns um die Beauftragung eines Sachverständigen.
Ein wichtiger Anspruch bei Personenschäden ist das Schmerzensgeld. Dessen Höhe bestimmt sich nach dem Ausmaß des gesundheitlichen Schadens durch den Unfall: Die Spanne reicht von 50,00 € bei leichter Verletzung bis hin zu sechsstelligen Beträgen in schwerwiegenden Fällen, beispielsweise bei einer durch den Unfall verursachten Behinderung.
Gerade wenn es bei Personenschäden um hohe Summen geht, versuchen die Versicherer hartnäckig, einen Anspruch des Geschädigten zurückzuweisen. Ohne Anwalt kommen Sie in solchen Fällen kaum weiter. Mit meiner Expertise sorge ich für Ihre effektive und konsequente Vertretung und kann einschätzen, ob bei Weigerung der Versicherung eine Klage auf Schmerzensgeld Aussicht auf Erfolg hat.
Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung als Fachanwältin für Verkehrsrecht erreiche ich für Sie bei der Unfallabwicklung ohne langwierige Gerichtsprozess stets das bestmögliche Ergebnis.
2. Fahrverbot und Bußgeld
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht habe ich langjährige Erfahrung in Bußgeldsachen und unterstütze Sie kompetent beim Vorgehen gegen Bußgeldbescheide: Häufig bestehen gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch, denn ein hoher Anteil aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft – hier setze ich an und lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Ebenso vertrete ich Sie engagiert und mit Sachkenntnis bei der Abwehr eines drohenden Fahrverbots.
Ein solches droht beispielsweise bei überhöhter Geschwindigkeit. Doch nicht selten werden die Radargeräte unsachgemäß bedient oder falsch eingestellt. Zudem kann das Fahrverbot bei erstmaligem Verstoß und bei Existenzgefährdung, z.B. wegen drohendem Arbeitsplatzverlust, oft in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden.
Mit dem Überfahren einer roten Ampel riskieren Sie ebenfalls ein Fahrverbot. Auch hier müssen die Messungen überprüft werden, denn die Bestimmung der konkreten Rotlichtzeit bei Rotlichtverstößen ist regelmäßig fehlerhaft.
Selbst wenn der Bescheid nicht angreifbar ist, kann ich mit der zuständigen Behörde verhandeln. So kann ein Fahrverbot abgewendet, in eine höhere Geldbuße umgewandelt oder der Beginn des Fahrverbots beeinflusst werden.
3. Verkehrsstrafsachen
Da ich sowohl Fachanwältin für Verkehrsrecht als auch für Strafrecht bin, ist das Verkehrsstrafrecht ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit. Ich berate und vertrete Sie kompetent bei allen verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen vom Fahren ohne Führerschein bis zur Körperverletzung oder Tötung.
Zwei besonders praxisrelevante Fälle des Verkehrsstrafrechts sind Fahrerflucht und Trunkenheit/Drogen am Steuer.
Fahrerflucht
Wenn Sie einen Unfall verschuldet und den Unfallort einfach verlassen haben, begehen Sie Fahrerflucht.
Selbst wenn Sie nur einen „Bagatellschaden“ verursacht haben (z.B. ein beschädigter Außenspiegel) stellt Fahrerflucht stets eine Straftat dar und es drohen hohe Strafen: Eine Geldbuße, der Verlust des Führerscheins oder sogar eine Freiheitsstrafe. Zudem verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Daher sollten Sie sich bei Unfallflucht umgehend an einen spezialisierten Anwalt wenden. Die Polizei wird sich im Anschluss an Ihre Fahrerflucht meist recht bald bei Ihnen melden. Wichtig ist dann, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen abgeben. Ich werde für Sie umgehend Akteneinsicht anfordern und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen. Die Ermittlungsbehörde muss Ihnen die Tat nachweisen – dies ist ohne Geständnis oft nicht möglich.
So können viele Fälle mit Strategie und Verhandlungsgeschick geklärt werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Aber auch im Strafverfahren werde ich für Ihre optimale Verteidigung sorgen.
Drogen oder Alkohol am Steuer
Beim Fahren unter Drogen- oder Alkoholgenuss überschreitet man sehr schnell die Grenzen der Ordnungswidrigkeit hin zu einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Tatbegehung.
So können Sie sich schon bei einem Alkoholgehalt ab 0,3 Promille gemäß § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Auch wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, ist schnell im Bereich einer Strafbarkeit nach § 316 StGB. Denn die hierfür nachzuweisende Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum liegt bereits dann vor, wenn die Polizei auffälliges Fahrverhalten wie etwa Schlangenlinien beobachtet oder der Fahrer einen Fahrfehler – ggf. sogar einen Unfall – begeht.
Für Fahranfänger gilt innerhalb der Probezeit bezüglich Alkohol eine strikte 0,0-Promillegrenze. Auch Fahrradfahrer erwartet schon bei 0,3 Promille oder beim Nachweis von Drogen zumindest eine Geldbuße. Ab 1,6 Promille wird von einer absoluten Fahruntauglichkeit ausgegangen und neben einer saftigen Geldstrafe droht der Entzug des Kfz-Führerscheins.
Daher gilt unabhängig davon, ob Sie im Auto oder auf dem Fahrrad erwischt wurden: Im Anschluss an eine positive Alkohol- oder Drogenkontrolle sollten Sie keine Erklärungen abgeben und sich umgehend an mich wenden. Häufig werden bei der Bestimmung des Promille-Werts bei Alkoholverstößen und bei Drogentests Fehler gemacht, durch die das Ergebnis angreifbar wird.
Aber auch wenn ein Verfahren nicht abgewendet werden kann, werde ich Ihnen mit Sachkenntnis und Engagement dazu verhelfen, mit einer möglichst milden Strafe aus der Angelegenheit herauszukommen. Durch geschickte Verhandlung ist es auch in diesen Fällen je nach den Umständen möglich, dass ein Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt, verkürzt oder jedenfalls auf dessen Beginn Einfluss genommen werden kann.
4. Auto und Autokaufrecht
Als Spezialistin im Automobilrecht berate und vertrete ich Sie effektiv bei allen Rechtsproblemen rund ums Auto. Im Laufe meiner langjährigen Praxis im Automobilrecht habe ich Autohändler, Werkstätten und Privatleute vertreten und zahlreiche Verfahren in diesem Rechtsbereich erfolgreich begleitet.
Kfz-Kaufvertrag und Rücktritt vom Autokauf
Ich berate und vertrete Sie kompetent und engagiert bei Fragen rund um die Erstellung und Prüfung von Kfz-Kaufverträgen.
Ein Fehlgriff beim Autokauf kann schnell zu einem finanziellen Desaster werden. Zunächst geht es um die schnelle und konsequente Vertretung bei der Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen bei Fahrzeugmängeln. Sowohl Gegner als auch gegnerische Versicherungen versuchen oft mit allen Mitteln, eine Mängelbeseitigungspflicht, Nachbesserung und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Lassen Sie sich nicht vertrösten und melden Sie sich umgehend bei mir, wenn es Probleme wegen Mängeln am Auto gibt.
Wenn der Kauf des Autos ein Fehler war, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht – jedoch nicht ohne Weiteres: Um Ansprüche geltend machen zu können und den Kauf rückgängig zu machen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Daher sollten Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einschalten, der weiß, wie die gesetzlichen Ansprüche durchgesetzt werden können.
Ich prüfe die Sach- und Rechtslage, erläutere Ihnen die Erfolgsaussichten und wie die wirtschaftlich sinnvollste Lösung aussieht. Für eine sachgerechte Bewertung von Fahrzeugmängeln stehe ich mit hochqualifizierten Sachverständigen in Verbindung. So kann ich mit Verhandlungsgeschick und Engagement viele Konflikte schon außergerichtlich klären oder – wo erforderlich – Gerichtsverfahren professionell vorbereiten.
Reparatursachen und Leasing
Einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Arbeit ist die Durchsetzung Ihrer Rechte als Kunde bei Kfz-Reparaturen. Bei Konflikten mit der beauftragten Werkstatt prüfe ich die Sachlage, Ihren Werkstattvertrag und übernehme die Korrespondenz mit der Werkstatt. Meist lassen sich die Konflikte durch die Einschaltung eines Anwalts schnell und außergerichtlich beilegen.
Bei einem Leasingvertrag kann es sowohl während der Vertragslaufzeit als auch bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu Konflikten mit dem Leasingunternehmen kommen. Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist für Sie als Leasingnehmer oft fraglich, ob und inwiefern Sie für einen Schaden bzw. eine Wertminderung am Leasingfahrzeug mit einstehen müssen. Ich prüfe Ihren Leasingvertrag, ergreife die erforderlichen Schritte und übernehme die Korrespondenz mit dem Unfallgegner, dem Leasinggeber und allen anderen Beteiligten. Auch bei der Beendigung und Abwicklung eines Leasingvertrags stehe ich Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite.
5. Vertrauen Sie der Spezialistin für Verkehrsrecht und Automobilrecht in Landsberg
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht berate und vertrete ich Sie in allen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten im Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und rund um das Auto.
In diesen Rechtsgebieten habe ich schon zahlreiche Verfahren in Landsberg und Umgebung erfolgreich begleitet. Aufgrund meiner langjährigen Spezialisierung und regelmäßiger Fortbildung im Verkehrs- und Automobilrecht können Sie darauf vertrauen, dass ich für Sie stets das bestmögliche Ergebnis erreiche.